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Verbot von drei Pflanzenschutzmitteln

Bereits im April 2018 wurde das Verbot dreier Pflanzenschutzmitteln von den EU-Landwirtschaftsministern beschlossen. Ab 19. Dezember 2018 greift genau dieses Verbot und die neonikorinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen nicht mehr verkauft oder angewendet werden. 

Grund dafür ist das wachsende Bienensterben. Studien zufolge können Wald- und Honigbienen durch Insektizide ihre Orientierung verlieren oder bei größeren Mengen sogar lähmen oder töten.

Eine Ausnahme gilt allerdings noch bis Ende März 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Mittel noch zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut eingesetzt werden, der aus der EU exportiert wird (sofern die Wirkstoffe in den Zielländern zugelassen sind).

 

Weitere Infos unter https://legacy-de.tentamus.com/eu-verbot-pflanzenschutzmittel/

Source: https://www.tentamus-web.com/tentamus-de/verbot-pflanzenschutzmitteln-ab-dez/

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