Member of Tentamus - Visit Tentamus.com

Neue Grenzwerte für Vitamin D und Erucasäure in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung

Am 23.05.2019 hat die Europäische Komission in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 neue Höchstgehalte für Vitamin D und Erucasäure in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung festgelegt. Die Änderungen treten am 12.06.2019 (20 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft.

Die Höchstgehalte von Vitamin D in Säuglingsanfangsnahrung liegen bei:

Je 100 kJ mindestens 0,48 µg/ höchstens 0,6 µg

Je 100 kcal mindestens 2µg/ höchstens 2,5 µg

Der Erucasäure-Gehalt darf 0,4 % des gesamten Fettgehalts nicht übersteigen.

Bisher lag der Höchstgehalt von Vitamin D in Säuglingsanfangsnahrung bei 3 µg/100 kcal. Es wurden allerdings Bedenken geäußert, da viele Säuglinge eine zusätzliche Aufnahme von Vitamin D durch Supplementierung haben und es so zu einer Überdosierung kommen könnte. Bei Überdosierung reichert sich Vitamin D im Körper an und kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen.

Da die lebensmittelbedingte Exposition von Erucasäure ein langfristiges Gesundheitsrisiko für Säuglinge und Kleinkinder darstellen kann, wurden in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 die Höchstgehalte an Erucasäure in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gesenkt.

Die bilacon bietet verschiedene analytische Methoden zur Analytik von Säuglingsnahrung an u.a. auch Vitaminanalytik und Fettsäurespektren.  Sprechen Sie uns an. Ihre direkte Ansprechpartnerin ist:

Dr. Yvonne Pfeifer
yvonne.pfeifer@tentamus.com
+49 30 206 038 230

Source: https://www.tentamus-web.com/bilacon-de/neue-grenzwerte-fuer-vitamin-d-und-erucasaeure-in-saeuglingsanfangsnahrung-und-folgenahrung/

Tentamus Labor in Ihrer Nähe